Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Nutzung und Vertragsabwicklung über die Onlineplattform „GfE“
zwischen
GfE (Liststr. 42, 40470 Düsseldorf, Telefon 0211 / 9576 38-74), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77994, vertreten durch Stefan Läufer, USt-Identifikations-Nr.: DE306595244 im Folgenden „Anbieter“ und dem Anwender, im Folgenden „Nutzer“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gelten neben den Nutzungsbedingungen des Internetportals der GfE diese Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Nutzer ist ein in die Handwerkrolle eingetragener Unternehmer, der beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Vertragsbedingungen regeln die Abwicklung von Geschäftsvorgängen über das von der GfE betriebene Internetportal (Portal) zwischen Fachhandwerkern (Nutzer), einem Großhändler für Heizungslösungen sowie dessen rechtlich selbständigen Zweigniederlassungen, Energieversorgungsunternehmen und perspektivisch auch Endkunden. Das Portal ermöglicht für die Nutzer die Konfiguration von technischen Anlagen und Dienstleistungen für Endkunden nach Eingabe entsprechender technischer Voraussetzungen und Gegebenheiten. Im Nachgang der Konfiguration wird die Lösung durch den Nutzer dem Endkunden angeboten. Die GfE fungiert insoweit als Makler und stellt den Kontakt zwischen den Beteiligten zur Abwicklung des Kundenwunsches her.
- Zur Vertragsabwicklung gelten die jeweils bilateral zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossenen Einzelvereinbarungen, bspw. die Verträge zur Belieferung von Komponenten mit dem Großhändler GC sowie dem Endkunden direkt.
§ 2 Nutzungsvoraussetzungen
- Für die Auftragsabwicklung ist der Nutzer verpflichtet, die Voraussetzungen und Vorgaben der jeweils am Geschäft Beteiligten zu erfüllen. Der Nutzer registriert sich parallel bei GC-ONLINE PLUS, verfügt mithin über ein sog. „GC-/GUT-Konto“. Das „GC-/GUT-Konto“ ist an das jeweilige GC-/GUT-Haus gebunden über das die Anmeldung erfolgt. Die Anmeldung über ein weiteres GC-/GUT-Haus ist mit einer weiteren Registrierung des Nutzers möglich. Für jedes GC-/GUT-Haus bedarf es einer gesonderten Registrierung. Der Nutzer erhält sodann einen Zugang zu einem weiteren GC-/GUT-Konto.
- Sofern der Nutzer das Internetportal zur Anlagenkonfiguration einer Endkundenlösung verwendet, ist er verpflichtet, die Auftragsabwicklung ebenso über das Tool vorzunehmen.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Auftragsabwicklung zur GC / GUT erfolgt über den Onlineshop „GC- / GUT- ONLINE PLUS“ und die hierfür maßgeblichen Vertrags- und Lieferbedingungen. GfE stellt hierfür eine technische Schnittstelle zur Verfügung. Bei einer Beauftragung durch Dritte, d.h. Endkunden, ist es Aufgabe des Nutzers, die maßgeblichen Vereinbarungen mit dem Kunden direkt zu treffen.
§ 4 Nutzungsgebühr
- Für den Zugriff und die Vorhaltung des Portals zahlt der Nutzer eine monatliche Nutzungsgebühr je Leistungsumfang. Für die Nutzung zum Zwecke der Konfiguration von Heizungsanlagen für Endkunden, wird eine Gebühr von 129,00 € zzgl. der jeweils gültigen USt. fällig. Die Nutzungsgebühr wird nach Ablauf des kostenlosen Probeabos monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sollte das Angebotspaket des Portals zukünftig ausgeweitet werden, wird für die Nutzung eine jeweilige Gebühr durch den Anbieter festgelegt und das Paket dem Nutzer angeboten. Sofern der Nutzer über mehrere GC-/GUT-Konten verfügt, wird die o.g. Nutzungsgebühr je GC-/GUT-Konto fällig.
- Alle Ansprüche werden mit Rechnungslegung fällig und sind spätestens 30 Tage nach Zugang ohne Abzug und kostenfrei auf die angegeben Konten auszugleichen. Der Nutzer erteilt der GfE ein SEPA-Mandat über welches der Rechnungsbetrag monatlich eingezogen wird. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
§ 5 Gewährleistung
- Der Nutzer haftet innerhalb der geschlossenen Vertragsverhältnisse wie in § 3 dargelegt, auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Er hält die GfE im Innenverhältnis von einer Inanspruchnahme Dritter frei.
- Der Nutzer bedient den auf dem Portal angebotenen Konfigurator in eigener Verantwortung. Er haftet für die vollständige und ordnungsgemäße Eingabe der für die Konfiguration einer Lösung für den Endkunden maßgeblichen Parameter. Dem Nutzer ist bekannt, dass es sich bei dem Konfigurator um ein technisches Tool zur Auslegung von Endkundenlösungen handelt. Die Plausibilitätskontrolle der vorgeschlagenen technischen Lösung auf die Ordnungsgemäßheit, insbesondere die Auslegung der Anlage auf die örtlichen Gegebenheiten, obliegt dem Nutzer als Fachhandwerker. Er haftet gegenüber dem Endkunden auf die Tauglichkeit der technischen Lösung und hält die GfE auch insoweit von einer Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 6 Schnittstellen
- Die Kommunikation zwischen GfE und Nutzer erfolgt über die einander benannten Emailadressen sowie direkt über entsprechende Eingabemasken im Internetportal der GfE, nach Eingabe der Anmeldedaten.
- Die maßgeblichen Vertragsdokumente und Unterlagen werden jeweils zum Download zur Verfügung gestellt sowie per Mail übersandt.
§ 7 Laufzeit
- Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des auf die Registrierung folgenden Quartals ordentlich kündbar. Die Kündigung gegenüber der GfE muss an die Gemeinschaft für Energieeffizienz GmbH, Liststr. 42 in 40470 Düsseldorf erfolgen.
§ 8 Haftung
- Die GfE haftet nicht für die durchgängige Verfügbarkeit der Site, Internetplattform oder die ordnungsgemäße Datenübertragung.
- Die GfE haftet darüber hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Danach haftet die GfE insbesondere nicht für Schäden, welche durch Fehler, Verzögerungen und Unterbrechungen in der Übermittlung der Daten, bei Störungen der technischen Anlagen, Verlust oder Löschung von Daten hervorgerufen werden.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GfE nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen GfE und den Nutzern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und GfE der Sitz der GfE.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.